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Keine Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare! Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator BDR-NRW   
Dienstag, 20 April 2010
 

Die Bundesleitung hat zur erneut geplanten Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Der Bund Deutscher Rechtspfleger spricht sich klar und entschieden gegen die Übertragung der Nachlasssachen von den Gerichten auf die Notare aus. Ein entsprechenender Gesetzesentwurf wurde vom Bundesrat in den Bundestag eingebracht.
Der Bund Deutscher Rechtspfleger veranstaltet zu diesem Thema
am 22. April 2010 in Berlin ein Symposium.
 Gegen die Übertragung sprechen eindeutige wirtschaftliche und rechtliche Gründe.
Die Gerichte leisten hervorragende Arbeit und gewähren den Bürgern und dem Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland Rechtssicherheit durch unabhängige und objektive Entscheidungen.
Ohne Grundgesetzänderung wäre die Übertragung verfassungswidrig. Eine Öffnungsklausel führt zu einer Rechtszersplitterung in den Bundesländern.  Durch die mehr als kostendeckenden Einnahmen in diesem Bereich stärken die Nachlassgerichte den Staatshaushalt. Für die Bürger würden sich Nachteile durch Mehrkosten ergeben, denen keine Vorteile entgegen stehen.Die Übertragung führt weder zu einer Qualitätssteigerung noch zu mehr Bürgernähe, wobei die Zuständigkeitsregelungen und unzählige Verfahrensfragen völlig ungeklärt sind.Kosteneinsparpotential liegt in der Übertragung aller Richterzuständigkeiten auf die Rechtspfleger. Dem Bund Deutscher Rechtspfleger ist völlig unverständlich, warum der Staat eine gut funktionierende und gewinnbringende Abteilung aufgeben oder auch nur reformieren möchte.  

weitere Informationen unter www.bdr-online.de

 

 
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 20 April 2010 )
 
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