|
Reform der Beratungshilfe erneut angestoßen |
|
|
|
Geschrieben von Sabine Kienhöfer
|
|
Montag, 22 März 2010 |
|
Bereits im Jahre 2008 hatte der Bundesrat mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage die Beratungshilfe reformieren wollen. Wegen des Ablaufs der Legislaturperiode wurde nicht mehr über den Gesetzesentwurf beraten. Die Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben beschlossen, dem Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts mit dem Antrag zuzuleiten, diesen erneut im Bundestag einzubringen.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat in seiner 848. Sitzung am 10. Oktober 2008 beschlossenen Fassung - BR-Drucksache 648/08 (Beschluss), der auch bereits auf dieser Seite veröffentlicht wurde. Sie können ihn hier noch einmal nachlesen.
Der Bund Deutscher Rechtspfleger hat in einer umfangreichen Stellungnahme, die Sie hier lesen können, seine Argumente für und gegen den Gesetzesentwurf zusammengefasst und dem Rechtsaussschuss des Bundesrates zugeleitet, der am 21.04.2010 über den Gesetzesentwurf beraten wird.
|