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Neue Gesetzesentwürfe Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator BDR-NRW   
Freitag, 29 Januar 2010

In den Bereichen Vormundschaft, Nachlassrecht und Zwangsvollstreckung sollen neue Gesetze auf den Weg gebracht werden. Die Referentenentwürfe, die Sie vollständig unter dem Menüpunkt "Themen" im jeweiligen Sachgebiet finden, wurden den Verbänden, also auch dem Bund Deutscher Rechtspfleger (Bundesleitung) zur Stellungnahme übersandt. Wenn Sie zu den Gesetzesentwürfen gern Stellung nehmen möchten, leitet der Landesgeschäftsführer Stephan Emmler, wenn Sie ihm Ihre Stellungnahme per Mail zuleiten, diese an die Bundesleitung weiter.

Der Gesetzesentwurf des Vormundschaftsrechts sieht folgendes vor:

  • das Erfordernis des ausreichenden persönlichen Kontakts des Vormunds mit demMündel ausdrücklich im Gesetz zu verankern
  • die Pflicht des Vormunds zur Aufsicht über die Pflege und Erziehung des Mündels imGesetz stärker hervorzuheben
  • den persönlichen Kontakt des Vormunds mit dem Mündel ausdrücklich in die jährlicheBerichtspflicl1t des Vormunds einzubeziehen
  • den persönlichen Kontakt des Vormunds mit dem Mündel in die Aufsichtspflicht desFamiliengerichts über die Amtsführung des Vormunds ausdrücklich einzubeziehen
  • die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft auf 50 Vormundschaften je Mitarbeiter zubegrenzen.

Ob diese Änderungen auch auf das Verhältnis Betreuer und Betreuter übertragen werden, ist noch offen. Eine umfassende Reform des Vormundschaftsrechts ist erst nach einer umfangreichen Vorbereitung geplant.

Im Erbrecht soll - nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof dringend erforderlich - eine völlige Gleichstellung des nichtehelichen Kindes bewirkt werden.

Der Gesetzesentwurf für das Erbrecht sieht u. a.  folgendes vor:

  • vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder, die rechtlich nicht anerkannt wurden und deshalb nicht Erbe ihres Vaters und dessen Verwandschaft werden konnten, sollen den ehelichen Kindern - wie alle anderen nichtehelichen Kinder - gleichgestellt werden, indem der Stichtag "01.07.1949" rückwirkend für Erbfälle nach dem 28.05.2009 aufgehoben wird
  • Härtefällen wird durch Anordnung einer gesetzlichen Nacherbschaft zugunsten der hinterbliebenen Ehefrauen und Lebenspartner begegnet

Für den Bereich Zwangsvollstreckung ist die Einführung amtlicher Vordrucke für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sowie für die Durchsuchungsanordnung geplant. Die Einführung der Vordrucke waren bereits 2007 geplant und konnte offenbar erst jetzt wieder aufgegriffen werden. Die Formulare sollen nach ihrer Einführung auch - elektronisch ausfüllbar - im Internet des Bundes und der Landesjustizverwaltungenzur Verfügung stehen.

 

Letzte Aktualisierung ( Samstag, 30 Januar 2010 )
 
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