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Ergebnisse des Koalitionsvertrages CDU, CSU und FDP Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator BDR-NRW   
Montag, 26 Oktober 2009

Privatisierung der Justiz?

Der Koalitionsvertrag der regierenden Parteien formuliert selbstverständlich auch Ziele, welche die Justiz betreffen. Das 134 Seiten lange Papier ist vollständig unter  www.CSU.de/dateien/partei/beschluesse/091026_koalitionsvertrag.pdf zu lesen.
Auf einige Ziele, welche die Aufgabenbereiche der Rechtspflegerschaft betreffen, wollen wir besonders hinweisen. So sind im Koalitionsvertrag im Abschnitt "IV. Freiheit und Sicherheit" unter den Nummern "4. Rechtspolitik" (Seite 111) und "5. Moderner Staat"  (Seite 112) folgende Passagen zu finden:

"Prozesskosten- und Beratungshilferecht
Wir werden prüfen, inwieweit das Prozesskostenhile - und Beratungshilferecht reformiert werden kann, insbesondere mit dem Ziel, der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegen zu wirken. Dabei werden wir sicherstellen, dass der Zugang zum Recht auch künftig allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von EInkünften und Vermögen eröffnet ist."

"Aufgabenübertragung auf Notare
Als Beitrag zur Effizienzsteigerung und Entlastung der Justiz werden wir eine Übertragung der Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz auf die Notare durch die Länder ermöglichen."

"Gerichtsvollzieher
Wir wollen die Effizienz der Zwangsvollstreckung steigern und Gläubigerrechte stärken. Dazu werden wir die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen."

Die Formulierung dIeser Ziele im Koalitionsvertrag ist für den Bund Deutscher Rechtspfleger keine Überraschung. Die Privatisierungsgedanken waren auch bei auf den ersten Blick anderslautenden Äußerungen der Politik nie wirklich aus dem Blickpunkt geraten. Bereits Anfang November 2009 in Saarlouis wird sich das Präsidium mit den Aussagen des Koalitionsvertrages beschäftigen.

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28 Oktober 2009 )
 
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