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  Sonntag, 05 September 2010
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Der BDR NRW - ein Berufsverband Drucken E-Mail

Welchen Zweck verfolgt der BDR in Nordrhein - Westfalen ?

Der Zweck des Verbandes ist die Vertretung der beruflichen und sozialen Belange der Rechtspfleger im Lande Nordrhein‑Westfalen. Er soll in der Gemeinschaft der deutschen Rechtspfleger mitwirken an der Fortentwicklung des Rechts und der Verbesserung der Rechtspflege, an der Steigerung der Leistungsfähigkeit des Berufsstandes durch fachliche Fortbildung und an der Sicherstellung einer den Anforderungen des Rechtspflegeramtes entsprechenden Vor‑ und Ausbildung des Nachwuchses.

Wie ist der BDR in Nordrhein - Westfalen organisiert ?

Der Bund Deutscher Rechtspfleger ist der größte deutschen Berufsfachverband für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. In jedem Bundesland existiert ein eigener Landesverband. Der Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen hat als einzige Unterorganisationen die Abteilungen. Diese sind regional aufgeteilt wie die Landgerichtsbezirke. Die Abteilungen verfügen über keine eigene Satzungen.

Hier finden Sie die Satzung des BDR NRW.

Zur Geschichte

Bis zum 3. Rechtspflegertag NRW in Essen (18. bis 21. Mai 2009) hatte der BDR NRW drei Unterorganisationen, welche  rechtlich selbständig und im Vereinsregister eingetragen waren. Die regionalen Abgrenzungen waren identisch mit den Bezirken der drei Oberlandesgericht Düsseldorf, Hamm und Köln. Die Einzelmitgliedschaft wurde regelmäßig bei dem Verband erworben, in dessen Bezirk die aktuelle Stammdienststelle lag. Die Bezirksverbände Düsseldorf und Hamm waren wegen ihrer Größe weiter unterteilt in die Abteilungen, die heute direkt dem Landesverband angegliedert sind.