| Mitgliederservice des BDR NRW |
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Für Mitglieder des Bundes Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen ist ein geschlossener Bereich eingerichtet. Alle Inhalte in diesem Bereich dienen der spezifischen und tiefer gehenden Information der Mitglieder des Berufsverbandes. Als Mitglied des Bundes Deutscher Rechtspfleger NRW sind Sie automatisch für die Webseite registriert. Um sich anmelden zu können, bedarf es lediglich einer kurzen Freischaltung. Auch Nichtmitglieder können die Möglichkeiten der Registrierung nutzen. Nutzen Sie dazu den folgenden Dienst... So werden Sie Mitglied Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Studium der Rechtspflege begonnen bzw. abgeschlossen haben. Sie müssen nicht unbedingt auch in diesem Beruf tätig sein. Der Bund Deutscher Rechtspfleger NRW ist die einzige berufsständische Organisation für Rechtspfleger in Nordrhein-Westfalen. Der Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen hat als einzige Unterorganisationen die Abteilungen. Diese sind regional aufgeteilt wie die Landgerichtsbezirke. Die Abteilungen verfügen über keine eigene Satzungen. Der BDR NRW wiederum ist in der Bundesorganisation Bund Deutscher Rechtspfleger zusammengeschlossen und damit dem Dachverband dbb beamtenbund und tarifunion, was wiederum mit einigen Vorteilen verbunden ist. Informieren Sie sich in der Beitragsübersicht über die Kosten der Mitgliedschaft. Auch wenn die Beiträge für die bisherigen Mitglieder erst ab dem 01.01.2010 gelten, zahlen Sie als neues Mitglied in 2009 schon Beiträge nach der überwiegend günstigeren Staffelung für das Jahr 2010. Und so werden Sie Mitglied im Bund Deutscher Rechtspfleger NRW: Sie wählen die klassische Methode und benutzen das Beitrittsformular. Dieses können Sie herunterladen, ausfüllen und dann per Post, Fax oder als Email-Anhang versenden. |
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