| Themen |
|
|
|
Eine der Kernaufgaben des Bundes Deutscher Rechtspfleger ist die Fortentwicklung des Rechts im Bereich der Rechtspflege. So beschäftigt sich der Bund Deutscher Rechtspfleger mit aktuell anstehenden Gesetzesänderungen und versucht aber auch, eigene Vorstellungen zu entwickeln und dem Gesetzgeber nahezubringen. Die verbandspolitischen Grundsatzaussagen hierzu finden Sie im Leipziger Programm des Bundes Deutscher Rechtspfleger, welches ständig fortgeschrieben und den sich ändernden Anforderungen angepasst wird. Auf Bundesebene ist eine ständige Kommission mit der Ausarbeitung der von den Rechtspflegertagen oder dem Rechtspflegerpräsidium beschlossenen Änderungen befasst. Das Leipziger Programm finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Rechtspfleger (www.bdr-online.de).
Eine weitere Kernaufgabe des Bundes Deutscher Rechtspfleger ist die Weiterentwicklung des Status und der Besoldung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in ihrer Eigenschaft als Beamte. In dieser Eigenschaft findet ein Einsatz auch in Bereichen außerhalb der eigentlichen Rechtspflege im Bereich des Justizmanagements statt. Dies eröffnet vielfältige Problemfelder. Funktionen der unabhängigen Rechtspflege können mit Aufgaben der Verwaltung kollidieren, was klare Abgrenzungen in statusrechtlicher Sicht erforderlich macht. Daneben erfordern die besonders verantwortungsvollen und schwierigen Aufgaben der Gerichtsbarkeit eine Fachkompetenz, die nur von hochqualifizierten und speziell ausgebildeten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern wahrgenommen werden sollten. hierfür ist es aber unabdingbar, ein angemessenes und gerechtes Bezahlungssystem zu entwickeln. Der Bund Deutscher Rechtspfleger kann hierzu wesentliche Ideen und Vorschläge beitragen, die unbedingt in die kommenden Diskussionen um neue Beamtenstrukturen einbezogen werden müssen. Der Bund Deutscher Rechtspfleger NRW begleitet die Rechtsentwicklungen in dem nach der Föderalismusreform verantwortlichen Parlament in Düsseldorf und tritt für die berechtigten und notwendigen Interessen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gegenüber Politik und Verwaltung ein. |
Themen 