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  Freitag, 30 Juli 2010
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Abteilungsversammlung Köln/Bonn(Aachen
Freitag, 16 Juli 2010
 

Zu der Abteilungsversammlung kamen 40 Kolleginnen und Kollegen trotz überall vorhandenem Arbeitsdruck, um damit ihre Unterstützung der Verbandsarbeit zu dokumentieren und sich über die Arbeit des Verbandes zu informieren.

 

Nach der Begrüßung und der von der Geschäftsleiterin des gastgebenden Verwaltungsgerichts Köln amüsant gehaltenen Einführung in die wechselvolle Geschichte dieses in Teilen denkmalgeschützten Gebäudes am Apellhofplatz und die heutigen Aufgaben des Verwaltungsgerichts, schloss sich der Bericht des Landesvorstands und eine rege Diskussion über verschiedene Themen an.

Nach intensiven Gesprächen warteten zwei Stadtführerinnen, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Kölner Altstadt unter dem Aspekt der Kriminalität  nahe brachten. Dies erfolgte in lockerer Form mit allerhand gruseligen Geschichten über Vollstreckungen durch Vierteilen, Guillotinieren oder gar Erhängen. Auch Anekdötchen aus jüngerer Geschichte kamen nicht zu kurz.

Den Abschluss bildete ein gemeinsames Essen in einem Altstadtlokal, bei dem immer noch ein reger Erfahrungsaustausch über die Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Allgemeinen und im Besonderen stattfand.

Den vollständigen Bericht einer Kollegin vom AG Gummersbach lesen Sie im Bereich "Aktivitäten im Verband", der Bericht insgesamt kann nur von registrierten Mitglieder gelesen werden.

 

 
Keine Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare!
Dienstag, 20 April 2010
 

Die Bundesleitung hat zur erneut geplanten Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Der Bund Deutscher Rechtspfleger spricht sich klar und entschieden gegen die Übertragung der Nachlasssachen von den Gerichten auf die Notare aus. Ein entsprechenender Gesetzesentwurf wurde vom Bundesrat in den Bundestag eingebracht.
Der Bund Deutscher Rechtspfleger veranstaltet zu diesem Thema
am 22. April 2010 in Berlin ein Symposium.
 Gegen die Übertragung sprechen eindeutige wirtschaftliche und rechtliche Gründe.
Die Gerichte leisten hervorragende Arbeit und gewähren den Bürgern und dem Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland Rechtssicherheit durch unabhängige und objektive Entscheidungen.
Ohne Grundgesetzänderung wäre die Übertragung verfassungswidrig. Eine Öffnungsklausel führt zu einer Rechtszersplitterung in den Bundesländern.  Durch die mehr als kostendeckenden Einnahmen in diesem Bereich stärken die Nachlassgerichte den Staatshaushalt. Für die Bürger würden sich Nachteile durch Mehrkosten ergeben, denen keine Vorteile entgegen stehen.Die Übertragung führt weder zu einer Qualitätssteigerung noch zu mehr Bürgernähe, wobei die Zuständigkeitsregelungen und unzählige Verfahrensfragen völlig ungeklärt sind.Kosteneinsparpotential liegt in der Übertragung aller Richterzuständigkeiten auf die Rechtspfleger. Dem Bund Deutscher Rechtspfleger ist völlig unverständlich, warum der Staat eine gut funktionierende und gewinnbringende Abteilung aufgeben oder auch nur reformieren möchte.  

weitere Informationen unter www.bdr-online.de

 

 
 
Reform der Beratungshilfe erneut angestoßen
Montag, 22 März 2010
Bereits im Jahre 2008 hatte der Bundesrat mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage die Beratungshilfe reformieren wollen. Wegen des Ablaufs der Legislaturperiode wurde nicht mehr über den Gesetzesentwurf beraten. Die Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben beschlossen, dem Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts mit dem Antrag zuzuleiten, diesen erneut im Bundestag einzubringen.

Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat in seiner 848. Sitzung am 10. Oktober 2008 beschlossenen Fassung - BR-Drucksache 648/08 (Beschluss), der auch bereits auf dieser Seite veröffentlicht wurde. Sie können ihn hier noch einmal nachlesen.

Der Bund Deutscher Rechtspfleger hat in einer umfangreichen Stellungnahme, die Sie hier lesen können, seine Argumente für und gegen den Gesetzesentwurf zusammengefasst und dem Rechtsaussschuss des Bundesrates zugeleitet, der am 21.04.2010 über den Gesetzesentwurf beraten wird.